24 STUNDEN-BETREUUNG
§ 159 GewO Personenbetreuung
Das pflege24mondsee Team organisiert für hilfsbedürftige MitbürgerInnen 24 Stunden Betreuungen. Da es uns ein ehrliches Anliegen ist Ihre Angehörigen oder Nahestehenden bestmöglich zu betreuen, legen wir größten Wert auf legale und seriöse Vertragsverhältnisse. Wir bieten 24-Stunden Betreuung durch EU BürgerInnen in rechtmäßigen Vertragsverhältnissen an.
Gewerbetreibende, die das Gewerbe der Personenbetreuung ausüben, sind berechtigt, betreuungsbedürftige Personen zu unterstützen.
Dies umfasst insbesondere folgende Tätigkeiten:
1. haushaltsnahen Dienstleistungen, insbesondere
• Zubereitung von Mahlzeiten
• Vornahme von Besorgungen
• Reinigungstätigkeiten
• Durchführung von Hausarbeiten
• Durchführung von Botengängen
• Sorgetragung für ein gesundes Raumklima
• Betreuung von Pflanzen und Tieren
• Wäscheversorgung (Waschen, Bügeln, Ausbessern)
2. Unterstützung bei der Lebensführung, insbesondere
• Gestaltung des Tagesablaufes
• Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen
3. Gesellschafterfunktion, insbesondere
• Gesellschaft leisten
• Führung von Konversation
• Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Kontakte
• Begleitung bei diversen Aktivitäten
4. Führung des Haushaltsbuches mit Aufzeichnungen über getätigte Ausgaben der betreuten Person
5. Nachweis der durchgeführten Tätigkeiten in einem Pflichtenheft
Wir arbeiten selbstverständlich gerne mit anderen Sozial- und Gesundheitseinrichtungen wie Essen auf Rädern oder Hauskrankenpflege zusammen.