DELEGATION
Pflege & Delegation
Übertragung pflegerischer und/ oder ärztlicher Aufgaben
Unter Delegation wird die Übertragung pflegerischer bzw. ärztlicher Tätigkeiten durch medizinisches Fachpersonal an Betreuungskräfte verstanden. Nach erfolgter Einschulung und Unterweisung ist die Betreuungskraft berechtigt die nötigen Aufgaben durchzuführen. Diese ist auch dazu verpflichtet eine ausführliche Dokumentation der übertragenen Tätigkeiten zu führen. Zudem muss eine regelmäßige Kontrolle der Durchführung der delegierten pflegerischen und ärztlichen Tätigkeiten gemacht werden.
Aufgrund der gewerblichen Vorgaben und Gesetze ist den Betreuungskräften ohne dementsprechende Delegation die Durchführung gewisser pflegerischer bzw. ärztlicher Tätigkeiten untersagt.
Kosten für Delegation (pflegerisch oder ärztlich) oder fachliche Qualitätssicherung auf Anfrage.
Bei weiteren Fragen oder Terminvereinbarung können Sie gerne unsere DGKP MO, DI & FR 13:00 – 16:00 unter 0660/ 5023585 kontaktieren.