FÖRDERUNG
Zuschuss zur 24 Stunden-Betreuung
Hier finden Sie Informationen zur staatlichen Förderung, welches beim Vorliegen bestimmter Bedingungen
(zusätzliche zum Pflegegeld) beantragt werden kann.
Ab 01.09.2023 gelten im Bereich der 24- Stunden-Betreuung folgende Richtlinien im Sinne der Förderbeträge der Betreuungskräfte:
- eine selbstständige Betreuungskraft: mtl. Förderbetrag Euro 400,-
- eine unselbstständige Betreuungskraft: mtl. Förderbetrag Euro 800,-
Zusätzlich zur Valorisierung der Förderbeträge tritt ab 01.09.2023 die sogenannte „28-Tage Regelung“ in Kraft. Diese besagt, dass jene Förderwerber:innen, welche eine selbstständige Betreuungskraft haben und diese mindestens 28 Tage am Stück betreut, einen Förderbetrag von monatlich Euro 800,- erhalten.