FÖRDERUNG

Zuschuss zur 24 Stunden-Betreuung

Hier finden Sie Informationen zur staatlichen Förderung, welches beim Vorliegen bestimmter Bedingungen
(zusätzliche zum Pflegegeld) beantragt werden kann.

Ab 01.09.2023 gelten im Bereich der 24- Stunden-Betreuung folgende Richtlinien im Sinne der Förderbeträge der Betreuungskräfte:

  • eine selbstständige Betreuungskraft: mtl. Förderbetrag Euro 400,-
  • eine unselbstständige Betreuungskraft:  mtl. Förderbetrag  Euro 800,-

Zusätzlich zur Valorisierung der Förderbeträge tritt ab 01.09.2023 die sogenannte „28-Tage Regelung“ in Kraft. Diese besagt, dass jene Förderwerber:innen, welche eine selbstständige Betreuungskraft haben und diese mindestens 28 Tage am Stück betreut, einen Förderbetrag von monatlich Euro 800,- erhalten.

Pflegegeld Informationen – Sozialministerium

Für weiter Informationen zum Thema Pflegegeld können Sie sich hier eine Info-Broschüre des Sozialministerium herunterladen.
>>Download Info-Broschüre vom Sozialministerium<<

Des Weiteren finden Sie hier mehr Informationen zum Thema Förderungen für 24 Stunden-Betreuung durch das Sozialministerium

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich an den Service für Bürgerinnen und Bürger des Sozialministerium wenden:
Telefon: +43 (0) 1 71100 – 86 22 86
Montag bis Freitag: 8:00 bis 16:00 Uhr

Informationen zum Pflegegeld
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Zur Online Schnellanfrage

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